Ab 01. Jänner 2021 (zweite Stufe des 3-Jahres-KV) gilt eine Erhöhung für Gehälter inkl. Zulagen und Zuschlägen von +2,08 Prozent.
Da im Vorjahr im Bereich der privaten Sozial- und Gesundheitsunternehmen Österreichs bereits ein 3-Jahres-Abschluss beim Kollektivvertrag für rund 120.000 Beschäftigte ausverhandelt wurde, steht für das Jahr 2021 schon jetzt die Höhe der Gehaltsanpassung fest. Diese liegt um +0,6% über der vom Statistischen Zentralamt errechneten Inflationsrate.
Quelle: Sozialwirtschaft Österreich – www.swoe.at | 23.11.2020