Schleswig-Holstein: Krankenhausgesetz inkludiert Pflegeleitung in der Kollegialen Führungsspitze

Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz für die 92 Kliniken des Landes verabschiedet. Damit werden Pflegeleitungen unabhängig und pflegefachlich weisungsfrei gestellt, wie das bislang bereits für kaufmännische und ärztliche Leitungen gilt.

Dreier-Teambesprechung

„Das ist ein wegweisender Erfolg für die Pflegenden“, sagte der Vizepräsident der Landes-Pflegekammer, Frank Vilsmeier. Dem Vorschlag der Kammer, die gleichrangige Leitungsstruktur und Verantwortlichkeit auf der Ebene der Krankenhausleitung auch auf die Abteilungsebene zu übertragen, sei gefolgt worden.

„Nur gemeinsame und gleichrangige Leitungsebenen im Krankenhaus sind in der Lage, alle Bedingungen der Behandlung umfassend zu berücksichtigen und hieraus gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Die pflegefachliche Weisungsfreiheit stellt den Pflegeberuf in seiner Professionalität gleichrangig zu der ärztlichen und wirtschaftlichen Vertretung im Krankenhaus“, erläuterte Vilsmeier die Bedeutung dieser gesetzlichen Regelung. Damit seien endlich die Grundlagen für eine gleichberechtigte interprofessionelle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ geschaffen.

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