Kein Gesetz, aber eine wichtige Richtschnur für eine qualitativ einwandfreie häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist die neue Norm DIN SPEC 33454. Sie kann in privaten Betreuungsverträgen, aber auch in Sozialgesetzen der Bundesländer auch rechtsverbindlich werden.
Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu schaffen, hat ein interdisziplinäres Expertengremium aus Verbraucherschützern, Angehörigen- und Betroffenenvertretern, Pflegewissenschaftlern, Juristen und qualitätsorientierten Anbietern die DIN SPEC 33454 erarbeitet. Da es sich bei den eingesetzten Personenbetreuer*innen – überwiegend aus osteuropäischen oder sogar Übersee-Ländern kommend – im Regelfall nicht um ausgebildete Fachkräfte handelt, wurden innerhalb des DIN-Standards wesentliche Anforderungen an die Betreuungskräfte und ein spezifisches Grundlagenwissen erstmals definiert.
Darüber hinaus sollten sie über eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich verfügen (Anm.: So ist beispielsweise in Österreich bereits die Qualifikation zur „Heimhilfe“ gesetzlich vorgeschrieben). Hierdurch soll die Versorgungsqualität in Zukunft noch erhöht werden. Um auch in Notfallsituationen handlungsfähig zu sein, sollten Betreuungskräfte ausserdem eine anerkannte Erster Hilfe-Schulung nachweisen können. Nicht zuletzt wird auch ein Mindestmaß der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse in diesem Standard empfohlen.
Hintergrund:
Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erarbeiteter freiwilliger Standard zur Vereinheitlichung von Regeln. Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist.
Anders bei den Richtlinien der Europäischen Union: Diese sind im Europarecht direktive Rechtsakte der EU. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen gelten sie jedoch nicht unmittelbar, sondern müssen erst von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Richtlinien, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der EU-Kommission vom Rat der EEU und vom Europäischen Parlament gemeinsam erlassen.
DIN-Normen erhalten allerdings sehr wohl dann einen rechtlich verbindlichen Charakter, wenn sie in einem Vertrag zwischen Privaten als verbindlich vereinbart werden und auf Grund vertraglicher Absprache auf sie Bezug genommen wird. Bei Verweisung auf DIN-Normen in Rechtsnormen (z.B. Sozialgesetzen) erlangen diese eine erhebliche rechtliche Be- deutung. Dies wird wahrscheinlich mittelfristig auch mit dieser neuen DIN-Norm geschehen (müssen).