Für hochbetagte Bewohner*innen von Pflegeheimen sind Infektionsschutzmassnahmen angesichts der Gefahren durch SARS-CoV-2 ganz besonders wichtig. Gleichzeitig können als Schutz gedachte Kontaktbeschränkungen oder Abstandsregeln deren Lebensqualität erheblich verringern und (andere) gesundheitliche Risiken bergen.
Wenn der Infektionsschutz beispielweise mit einem Mangel an Zuwendung, Bewegung oder Beschäftigung einhergeht, können damit negative psychische und physische Konsequenzen verbunden sein. Solche problematischen Folgen müssen daher minimiert und die Lebensqualität bestmöglich aufrechterhalten werden.
Der ZQP-Einblick „Infektionsschutz und Lebensqualität im Pflegeheim in der Corona-Pandemie“ fasst zentrale Maßnahmen zusammen, die sowohl den Infektionsschutz als auch die Lebensqualität der Bewohner*innen fördern. Der Kurzratgeber kann als PDF heruntergeladen oder als Broschüre kostenlos bestellt werden.
10 Punkte zur Förderung von Infektionsschutz und Lebensqualität
1. Planung
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden in einem dafür eingesetzten Team gemeinsam mit der Bewohner- und Angehörigenvertretung und dem Gesundheitsamt geplant. Sie sind in einem Pandemieplan beschrieben.
2. Sorgfalt
Die Einrichtung sorgt dafür, dass die Maßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt werden. Die Mitarbeitenden halten sich sorgfältig an die Hygieneregeln.
3. Information
Die Einrichtung informiert aktuell, verlässlich und verständlich zur Situation und den Maßnahmen im Haus, etwa mit Aushängen, Angehörige werden über das Befinden der Bewohner und Bewohnerinnen auf dem Laufenden gehalten.
4. Gesundheitsversorgung
Die erforderliche medizinische Versorgung wird veranlasst. Dafür kann auch digitale Technik eingesetzt werden, etwa Telemedizin. Wünsche und Vorausverfügungen zur Gesundheitsversorgung werden beachtet.
5. Kommunikation
Die Mitarbeitenden passen die Kommunikation an, wenn diese durch den Mundschutz beeinträchtigt ist. Sie sprechen langsam und deutlich, verwenden Gesten oder auch Symbolkarten.
6. Beziehungsförderung
Die Mitarbeitenden sind zugewandt. Sie unterstützen Kontakte innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Neben Videogesprächen werden Besuche ermöglicht. Dafür gibt es ein Besuchskonzept.
7. Beschäftigung
Es werden verstärkt Angebote zur Einzelbeschäftigung und in festen Kleingruppen gemacht. Dazu kann auch digitale Technik genutzt werden, etwa für Spiele oder zur Unterhaltung.
8. Bewegung
Zur Bewegungsförderung gibt es individuelle Angebote, wie Spazierengehen oder Sitzgymnastik. Bewegungsübungen werden verstärkt in alltägliche Pflegemaßnahmen integriert.
9. Raumgestaltung
Um Abstand zu ermöglichen, wird die Umgebung angepasst. Beispielsweise können Raumteiler aufgestellt und Sofas durch Sessel ersetzt werden. Gemeinschaftsräume können abwechselnd von kleinen Gruppen genutzt werden.
10. Zusammenarbeit
Die Einrichtung kooperiert mit externen Akteuren. Dazu gehören etwa Gesundheitsämter, weitere Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser, Hospizdienste, Ehrenamtliche sowie psychologische und seelsorgerische Dienste.
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