DE: Patientenschützer kritisieren Gesetzentwurf zur organisierten (bezahlten) Selbsttötung von unheilbar Kranken

Zu dem Ende Januar vorgestellten Gesetzentwurf mehrerer Bundestagsabgeordneter erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Hände alt-jung„Dass die Suizidassistenz gegen Bezahlung nicht unter Strafe gestellt wird, ist ein Fehler. Wenn für die organisierte Hilfe zur Selbsttötung bezahlt werden muss, bleibt die Selbstbestimmung des Sterbewilligen auf der Strecke. Auch können selbst staatlich legitimierte Beratungsstellen nicht feststellen, ob ein freier Wille autonom gebildet wurde. Dafür taugen weder Checklisten noch Fristen oder unbestimmte Rechtsbegriffe.

Allein der Betroffene selbst hat die Chance, zwischen einer autonomen und nicht autonomen Willensbildung zu unterscheiden. Deshalb kann es durch staatliche Beratung kein Suizid-Siegel geben. Zudem ist es höchst gefährlich, Tötungsmittel abzugeben, die dann unkontrolliert und ungesichert in die Hände Dritter geraten werden“, befürchtet Brysch.

>> Deutsche Stiftung Patientenschutz

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