Corona-Impfungen: Österreich beschliesst Meldepflicht in zentrales Impfregister und eImpfpass

Die Vorteile der eHealth-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ können nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn Informationen über vorangegangene Impfungen vorliegen.

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Das ist die Kernbotschaft jenes von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne am 16. Feber 2021 eingebrachten Initiativantrages im Gesundheitsausschuss des Nationalrats (1263/A). Die vorgeschlagene Novellierung des Gesundheits-Telematikgesetzes sieht daher eine Verpflichtung für Gesundheitsdienstleister vor, die von ihnen seit dem 27. Dezember 2020 verabreichten COVID-19-Impfungen, die nicht im zentralen Impfregister gespeichert wurden, nachträglich einzumelden.

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