Die Gewerkschaften GPA und vida und die Arbeitgeber im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich in Österreich haben sich auf einen Zusatz-KV zu den Corona-Maßnahmen für 170.000 Beschäftigte – gültig ab 22. Februar bis zum Jahresende 2021 – geeinigt.
Der Zusatz-KVsieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor. So werden Arbeitnehmer*innen, die auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung einen Testnachweis vorlegen müssen, für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Dies gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.
Erleichterung beim Tragen von Masken
Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss. Mit dem Zusatz-KV gibt es ab sofort in zwei wichtigen Fragen sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber Rechtssicherheit.
Der Zusatzkollektivvertrag gilt für folgende Arbeitgeber:
- Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ)
- Caritas
- Diakonie
- SOS Kinderdorf
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst
- Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg
>> Der Zusatz-KV zum Download (PDF)
>> Der SWÖ-KV gültig per 01. Jänner 2021 zum Download (PDF)