Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen hat der Nationalrat die offensive Test- und Impfstrategie der Bundesregierung rechtlich abgesichert.
Zu den Neuerungen zählen:
- die Aufnahme von COVID-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten (EMS),
- die Weitergabe von Impfdaten durch ELGA an das Gesundheitsministerium,
- die behördliche Ausstellung von Impfnachweisen bzw. Bestätigungen über überstandene Corona-Infektionen,
- Gesundheitsdienste sind jetzt verpflichtet, alle COVID-19-Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 in das e-Impfregister einzutragen,
- die kostenlose Ausbgabe von Corona-Selbsttests, sog. „Wohnzimmer-Tests“ an die Bevölkerung,
- Apotheken sind nun berechtigt, COVID-19-Tests durchzuführen,
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sowie Pflegefachassistent*innen dürfen jetzt selbstständig und ohne ärztliche Anordnung Nasen- und Rachenabstrich-Tests durchführen.
(Quelle)