Integrierte Versorgung: Österreichs Strukturplan Gesundheit 2017 jetzt aktualisiert

Nach wie vor ist dieses bundesweite Planungs- und Steuerungsinstrument – inklusive Regionalplänen – einzigartig im deutschen Sprachraum: Der ÖSG ist als gemeinsam abgestimmtes Werkzeug für alle neun Bundesländer verbindlich und ermöglicht erst eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität. Zudem verhindert ein „Grossgeräte-Plan“, dass es durch Fehlanreize zu einer unnötigen und teuren Überversorgung kommt.

ÖSG-Zahnräder

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit ist das zentrale Instrument für die integrative Versorgungsplanung auf Bundesebene und seit 2013 integraler Bestandteil der Zielsteuerung‐Gesundheit. Er enthält verbindliche Vorgaben für die Planung des Gesundheitsversorgungsystems auf Ebene der Bundesländer („Regionale Strukturpläne Gesundheit“) sowie Kriterien für eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität und wird als „lebendes Dokument“ kontinuierlich weiter entwickelt. Nun liegt die umfassend aktualisierte Fassung vom Dezember 2020 vor.

Mit dem ÖSG wird sichergestellt, dass Gesundheitsversorgung in Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird.

ÖSG_Mobile-Dienste_2014

Der ÖSG hat die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Ausgewählte Inhalte des ÖSG 2017 zur überregionalen Versorgungsplanung, zur Planung des Rehabilitationsbereichs, zu den Festlegungen zu Aufbau und Inhalten von RSG und RSG-Planungsmatrix sowie zum Großgeräteplan werden in einer > Verordnung verbindlich gemacht. Der ÖSG 2017 ist ausgehend von einer generellen Beschreibung in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel Planung und Qualitätskriterien sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (spitalsambulant und extramural), den akutstationären Bereich und die medizinische Rehabilitation unterteilt.

Im Jahr 2020 wurden folgende Neuerungen beschlossen:

  • Aktualisierung der ÖSG-Planungsrichtwerte (inkl. Methodik) betreffend
    • Ausrichtung auf den einheitlichen Planungshorizont 2025 für den akutstationären und ambulanten Bereich, für die überregionale Versorgungsplanung sowie für den Großgeräteplan,
    • Einführung sektorenübergreifender Messgrößen für die Kapazitätsplanung („Bettenmessziffer vollstationär“, „Platzmessziffer“ und „Kapazitätsmessziffer“),
    • Ausrichtung auf den Planungshorizont 2025 für die stationäre und ambulante Rehabilitation sowie höhere regionale Differenzierung (in Abstimmung mit dem „Rehabilitationsplan 2020“)
  • Integration weiterer Fachbereiche in das Kapitel 3.1 Qualitätskriterien ambulante Versorgung (Aufgabenprofile und Erweiterung der Leistungsmatrix ambulant)
  • Wartung und Aktualisierung der RSG-Planungsmatrix (Anlage zur ÖSG-VO)
  • Wartung und Aktualisierung der Leistungsmatrix-stationär und der Leistungsmatrix-ambulant (in Abstimmung mit dem LKF-Modell 2021)

Die Umsetzung der Inhalte des ÖSG als Rahmenplan auf Ebene der einzelnen Bundesländer erfolgt im Wege der Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG).

>> zum ÖSG 2017 in der aktuellen Fassung 2020

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