Bereits eine deutliche Mehrheit von 83 Prozent der Menschen in Deutschland stehen passiver Sterbehilfe positiv gegenüber. Damit ist vor allem die Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen gemeint, wie eine jetzt veröffentlichte repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. Darüber hinaus gaben drei von vier Befragten sogar an, aktive Sterbehilfe mittels Verabreichung tödlich wirkender Mittel voll und ganz oder zumindest eher zu befürworten. Im Gegensatz zu aktiver Sterbehilfe ist die passive Sterbehilfe in Deutschland unter der Voraussetzung legal, dass eine Willensäußerung des Todkranken oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt.
Auch den nicht unter Strafe stehenden assistierten Suizid – wenn also beispielsweise ein Arzt oder eine Ärztin einem todkranken Menschen bei der Beschaffung des tödlich wirkenden Mittels hilft, dieser das Mittel aber eigenständig einnimmt – unterstützen 75 Prozent der Befragten.
Zur Erinnerung: Das erst 2015 beschlossene gesetzliche Verbot der „geschäftsmäßigen“ (d.h. wiederholten) Beihilfe zur Selbsttötung war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Derzeit diskutiert daher der Bundestag eine Neuregelung.
Patientenschützer warnen davor, falsche Schlüsse aus Erhebungen zu ethisch wichtigen Fragen zu ziehen. Politiker und Juristen sollten sich weder bei der Todesstrafe noch bei der aktiven Sterbehilfe „von Volkes Stimmungen leiten lassen“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Denn vermeintlich einfache und schnelle Lösungen führen in der Praxis rasch zu Fehlentscheidungen und Grausamkeiten“.
Auch Österreich diskutiert einen „assistierten Suizid“
Zur Diskussion um die Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Thema assistierter Suizid haben der Dachverband Hospiz Österreich und die Österreichische Palliativgesellschaft eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. so müsse die Hospiz- und Palliativversorgung unedingt ausreichend finanziert und flächendeckend angeboten werden, damit Menschen nicht aus Mangel an Versorgungsangeboten in den assistierten Suizid als einzigen Ausweg flüchten, so der Tenor.
„Die Einführung einer Möglichkeit des assistierten Suizids, bevor eine Vollversorgung im Bereich Hospiz und Palliative Care sichergestellt ist, birgt aus unserer Sicht das große Risiko, dass Menschen sich nur aufgrund inadäquater Betreuungs- und Behandlungsangebote für den assistierten Suizid entscheiden, nicht aus freien Stücken“, sagt OPG-Präsident Dr. Weixler. „Das gilt es zu verhindern. Hospiz- und Palliativversorgung bleiben im Interesse eines menschenwürdigen Lebensendes unverzichtbar“, so die Präsidentin des Dachverbands Hospiz Österreich, Waltraud Klasnic.