Erste Studiengänge für CHN wurden im Vorjahr bereits an drei Universitäten gestartet. Jetzt zeigt eine aktuelle Analyse die rechtlichen Anpassungserfordernisse und Entwicklungspotenziale für das neue Berufsbild der „Gemeinde-Gesundheitspfleger*innen“ auf. Auch erste Pilotprojekte laufen vielversprechend.
Seit 2017 arbeitet die Robert Bosch-Stiftung gemeinsam mit der Agnes-Karll-Gesellschaft im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und vorerst drei ausgewählten Partner-Universitäten intensiv daran, das Berufsbild der „Community Health Nurse“ in Deutschland einzuführen und mit einer maßgeblichen Steuerungs-, Koordinations- und Beratungskompetenz im Rahmen der aufstrebenden Primärversorgung zu verankern (wir berichteten).
Vor diesem Hintergrund wurde die Publikation „Community Health Nursing – Wegweiser für die Etablierung in Deutschland“ im Auftrag der Robert Bosch Stiftung erstellt, die die Kernbotschaften aus dem aktuellen Rechtsgutachten „Rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Etablierung von Community Health Nursing (CHN) in Deutschland“ von Professor Dr. Martin Burgi und Professor a.D. Dr. Gerhard Igl (Januar 2021, Nomos Verlag) zusammenfasst.
Für die Einführung des Berufsbildes der CHN in das deutsche Gesundheitssystem ist eine Verortung der Rolle im Berufs-, Leistungs- und Leistungserbringerrecht wesentlich. Der Wegweiser beschreibt auf verständliche Weise, was heute schon rechtlich möglich ist und morgen für CHN noch erreichbar sein sollte.
> CHN-Wegweiser für die Etablierung in Deutschland (Kurzfassung mit Kernbotschaften, Robert Bosch-Stiftung, 2021)
> Alles Wissenswerte zum Thema CHN (DBfK)
> Lesenswerter Reisebericht (2019): So bedeutend sind CHN bereits in Finnlands Primärversorgung