Von 2015 bis 2017 sei mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I bis III) die bisher größte Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf Leistungen, den Zugang pflegebedürftiger Personen – insbesondere der von Demenz Betroffenen – zu den Leistungen und das Begutachtungsverfahren eingeleitet worden. Die wichtigsten Ergebnisse stellt das Ministerium im Bericht dar.
Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten (siehe Grafik) auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – +50 Prozent auf rund 4 Millionen seit 2015 – gehe mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher, so der Bericht. Allen Pflegebedürftigen habe man einen gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind.
Im Jahr 2017 sei zudem mit dem Pflegeberufegesetz – umgesetzt ab 2020 – und der sog. „generalistischen Pflegegrundausbildung“ der Grundstein für eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt worden.
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