Menschen, die in einem der sieben Ordensspitäler in Wien einen neuen Job antreten, müssen künftig eine Coronavirus-Impfung vorweisen können oder sich impfen lassen. Man wolle dadurch das Infektionsrisiko möglichst gegen Null senken.
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Keine Impfpflicht – aber hohe Impfbereitschaft beim bestehenden Stammpersonal erwünscht. Führungskräfte wie Stationsleiter Georg Urban (KH Bmhz. Brüder Wien) gehen mit gutem Beispiel voran – das wikt auf die zögernden Kolleg*innen weitaus überzeugender als alle Appelle.
Von der Impfpflicht in den Ordensspitälern betroffen sind nicht nur alle neuen Ärzti*nnen und Pflegepersonen, sondern das gesamte neu eintretende Personal. „Wir haben als Krankenhäuser eine besonders hohe Verantwortung unseren Patient*innen und allen Mitarbeitenden gegenüber, und wollen das Corona-Infektionsrisiko für alle durch die neue Regelung möglichst auf null reduzieren“, sagte der Sprecher der Wiener Ordensspitäler, Manfred Greher.
„Nächster, konsequenter Schritt“
„Bei den bestehenden Mitarbeitenden haben wir uns seit der Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen erfolgreich bemüht, durch eine intensive Aufklärungsarbeit die Impfbereitschaft und Impfquote ständig zu erhöhen“, so Greher. „Die Einführung der Impfpflicht für neue Mitarbeitende ist der konsequente nächste Schritt.“ Für eine generelle Impfpflicht für alle Mitarbeitenden der Ordensspitäler fehle die gesetzliche Grundlage.
Die sieben gemeinnützigen Ordenskrankenhäuser haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag und handeln in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Land Wien. In den sieben Häusern steht jedes fünfte Wiener Spitalsbett und es werden dort 25 Prozent aller stationären Patient*innen behandelt. Die sieben >Wiener Ordensspitäler haben mehr als 5.000 Mitarbeitende.