Corona: Sind Impfverweiger*innen in patientennahen Arbeitsfeldern noch tragbar?

In Italien gibt es die Pflicht-Impfung für Gesundheitsberufe bereits seit Mai, in Kürze ebenso in Frankreich. Auch Großbritannien und Griechenland streben dorthin. Deutschland, Österreich und die Schweiz hingegen verneinen weiterhin eine gesetzliche Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und setzen auf Aufklärung sowie die (berufsethische) Eigenverantwortung der/des Einzelnen. Wie lange noch..?

Laut Robert Koch-Institut sind derzeit nur 61 % des Pflegepersonals vollständig geimpft, dagegen bereits 78 % der Ärzteschaft.  Für deutsche Pflegekräfte dürfte die Impfung bald nicht nur eine ethische Entscheidung, sondern eine existenzielle Frage werden (wie schon jetzt z.B. rigorose Suspendierungen vom patientennahen Dienst in Südtirol zeigen).

Individuelle Exit-Strategien durch Weisungsrecht der Arbeitgeber

Fluchtweg

Die Pflicht der Beschäftigten, ihrem Arbeitgeber keinen Schaden zuzufügen, gilt generell und wiegt gerade bei Berufsgruppen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen deutlich schwerer. Dies könne dazu führen, dass nicht geimpfte Beschäftigte aus Gründen des Gesundheitsschutzes aus patientennahen Arbeitsfeldern abgezogen werden, verweist Ver.di auf die geltende Rechtslage.Wer also eine Impfung – trotz Dienstanweisung – beharrlich verweigert, müsse mit einer internen Versetzung oder – falls keine Möglichkeit dazu vorhanden ist – sogar mit einer Freistellung rechnen.

Immer mehr deutsche Krankenhäuser verlangen den Impfnachweis bei Neuaufnahmen oder verwehren Impfverweiger*innen innerhalb der Belegschaft den Aufstieg in höhere Positionen. Hinzu kommt eine im § 823 BGB verankerte Schadenersatzpflicht für fahrlässige Körperverletzung: Arbeitgeber haften für Gesundheitsschäden, die ihre Mitarbeiter*innen fahrlässig verursachen („Organisationsverschulden“). Erste Klagen von Patienten oder Angehörigen sind daher wohl nur noch eine Frage der Zeit…

Berufsverbände sowie die Gewerkschaft Ver.di empfiehlt allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich, sich auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Impfung zu entscheiden. Wir meinen: Wer sich weder zum Schutz der anvertrauten Patienten noch aus rechtlichen Erwägungen (Haftung und Dienstpflicht des „Nil nocere“) impfen lassen möchte, sollte gründlich darüber nachdenken, ob er/sie den richtigen Beruf ausübt.

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