Nordrhein-Westfalen hat die „generalistische Pflegefachassistenz-Ausbildung“ eingeführt, diese löst – bei gleicher Ausbildungsdauer – die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ab. Insgesamt stehen derzeit 1.700 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz ist bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Am 30. Juni 2021 endete die Übergangsphase in der zunächst weiterhin auch die bereits laufenden Ausbildungsgänge in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz abgeschlossen werden konnten. Zudem erhalten zukünftig alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, was bislang in der Altenpflegehilfeausbildung nicht selbstverständlich war.