Die längst fällige Dynamisierung des Pflegegeldes für rund 3,3 Millionen daheim versorgte Pflegebedürftige muss im Bundestag erstritten werden, fordern Patientenschützer nachdrücklich. Daneben harren weitere Großbaustellen im Pflegebereich einer Lösung durch die nächste Bundesregierung.
In Reaktion auf die am 23. August 2021 veröffentlichten Ergebnisse und Forderungen der >“Corona-Pflegestudie“ des Sozialverbands VdK Deutschland fordert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch (Bild) die überfällige politische Umsetzung der Dynamisierung des Pflegegeldes. Zum Vergleich: Österreichs rund 450.000 Pflegebedürftige mussten 20 Jahre lang auf eine gesetzliche, alljährlich vorgenommene Wertanpassung des Pflegegeldes warten und erlitten in dieser Zeit – bei zeitgleich steigenden Lohn- und Hilfsmittelkosten – einen Wertverlust von sage und schreibe 35 %(!). Der einstmals wegweisenden Reformidee – viele Jahre vor den deutschen Nachbarn in die Tat umgesetzt – drohte eine blamable pflegepolitische Pleite. Droht eine solche nun in Deutschland?
„Nie waren die 3,3 Millionen daheim lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ohnmächtiger als in der Pandemie. Alleingelassen von der Politik, erleben die Betroffenen ihre Perspektivlosigkeit. Doch ein individueller Rechtsanspruch auf Dynamisierung des Pflegegeldes kann nicht in langjährigen Gerichtsprozessen, sondern nur im Bundestag erstritten werden“, so Brysch an die Adresse der nächsten Bundesregierung.
Immerhin würden mehr als 64 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause allein von ihren Angehörigen versorgt. Für diese Menschen halte die aktuelle Pflegereform nichts bereit. Auch seien Pflege und Beruf für pflegende Angehörige nach wie vor kaum in Einklang zu bringen. Die Angst, die Liebsten mit Corona anzustecken, hat den emotionalen Druck immens erhöht – doch weiterhin fehle ein Sicherungsnetz für die Pflege daheim.
Deshalb brauche es ein „Pflegezeitgeld“ als Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld. Zudem seien Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege immer noch Mangelware. Hier gelte es, einen Rechtsanspruch wie für Kita-Plätze einzurichten, fordert der oberste Patientenschützer.
Brysch: „Die Corona-Pandemie hat die Lage der ambulanten Versorgung drastisch verschärft. Die Bundesregierung ist gefordert, die Angebote umgehend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.“
Foto PK: © VdK/Peter Himsel
> Corona-Pflegestudie – Ergebnisse und Forderungen des VdK (23. August 2021)
> Pflegende Angehörige Edeltraud Geister (Bild o.): Bericht einer unter 3,3 Millionen Betroffenen