Jahresbericht 2020: Gesundheitsberufe-Register in Österreich

Seit Juli 2018 werden alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuK Berufe) sowie der gehobenen medizinisch technischen Dienste (MTD) im elektronischen Gesundheitsberuferegister (GBR) erfasst. Das Register enthält Informationen über die Qualifikation(en) und Berufsberechtigung jeder erfassten Person und ist öffentlich einsehbar. Nun liegt der aktuelle Jahresbericht 2020 vor.

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Ein Ziel der Führung eines solchen Registers ist es, die beruflichen Qualifikationen aller betroffenen Berufsangehörigen zu erfassen und einsehbar zu machen. Das erhöht die Transparenz, die Auswahlmöglichkeit sowie die Patientensicherheit und gewährleistet die Qualität in der Leistungserbringung. Durch elektronische Abfrage kann sich jede interessierte Person jederzeit über die Qualifikation einzelner Berufsangehöriger informieren. Das GBR schliesst damit die Lücke zu den anderen in Berufsregistern erfassten Gesundheitsberufen und hat eine qualitätssichernde Funktion. Damit ist die Qualifikation eines Großteils aller im Gesundheitswesen tätigen Personen transparent.

Mit der Registrierung wird ein europäischer Standard erreicht. Nationale und internationale Mobilität werden erleichtert. Bei Arbeitgeberwechsel wird das Vorlegen von Zeugnissen und anderen Nachweisen vereinfacht. Arbeitgeber können sich auf das Register und die damit verbundene behördliche Überprüfung verlassen. Die Registrierung der Gesundheitsberufe erleichtert die Aufsicht und Kontrolle durch die zuständigen Behörden sowie die Gesundheitsplanung. Mit der Registrierung wird belegt, welche und wie viele Berufsangehörige der GUK-Berufe sowie der MTD-Berufe ihren Beruf in Österreich ausüben. Statistische Auswertungen helfen bei der Bedarfsplanung und beim Erkennen von Versorgungslücken.

Neben DGKP, PFA und PA sind darüber hinaus jene Berufsangehörigen unter dem Beruf „Pflegeassistent*in“ registrier, die auch in der Pflegeassistenz tätig sind: Dazu zählen Sozialbetreuungsberufe in den Bundesländern: Diplomsozialbetreuer*innen sowie Fachsozialbetreuer*innen in den Bereichen Altenarbeit/Behindertenarbeit/Familienarbeit. Medizinische Fachassistent*innen dagegen nur, sofern sie über eine Ausbildung in der Pflegeassistenz gemäß GuKG verfügen.

Damit sind die Gesamtzahl der in Österreich berufsberechtigten und aktiv tätigen Angehörigen der oben angeführten Berufe, deren regionale Verteilung und Altersstruktur sowie weitere für die zukünftige Ausbildungs‑ und Versorgungsplanung wesentliche Daten bekannt. Die tabellarischen Darstellungen pro Bundesland befinden sich im Anhang des Berichts.

> zum öffentlichen Gesundheitsberuferegister
> zum GBR-Jahresbericht 2020

 

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