Das Jahr 2022 kann hinsichtlich Lohnentwicklung und Tarifabschlüssen in der Pflegebranche noch sehr spannend werden. Erste Signale weisen bereits in die richtige Richtung.
So hat beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der Empfehlung der Pflegekommission über die Anhebung der Mindestlöhne für Pflegekräfte zugestimmt. „Wir sind froh, dass es in der Pflegebranche nun insbesondere im nicht tarifgebundenen Bereich zu einem deutlichen Anstieg der Löhne kommt. Dennoch mahnen wir beim Gesetzgeber dringend eine Regelung an, wie diese zusätzlichen Kosten verteilt werden sollen“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter in eimer Aussendung.
Das DRK hat einer stufenweisen Anhebung der Mindestlöhne bis zum 1. Dezember 2023 um insgesamt 12,75% bis 18,51% – je nach Ausbildungsstand – zugestimmt. Bereits zum 1. September 2022 wird es zu Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 auf 17,10 Euro pro Stunde kommen.
Die jetzt vereinbarten Erhöhungen seien für die Träger der Pflegeeinrichtungen jedoch eine extreme Belastung, weil diese Anhebung aktuell nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt werde und die Mehrkosten voraussichtlich von den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen getragen werden müssten, sagt Reuter. Er gehört der Pflegekommission auf Vorschlag der Bundestarifgemeinschaft des DRK, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und des Arbeitgeberverbandes Pflege an. Es bestehe die große Gefahr, dass sich der ohnehin ständig steigende Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Pflegekosten dadurch weiter erheblich erhöhen werde.
Die Bundesregierung müsse hier dringend handeln. „Es darf nicht sein, dass der Staat Mindestlöhne in der Pflege festlegt, aber sich nicht um die nachhaltige Refinanzierung der Kosten kümmert“, sagt Reuter. Das DRK betreibt bundesweit mit 39.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 535 stationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 41.500 Plätzen. Hinzu kommen 590 ambulante Pflegedienste mit 18.200 Pflegekräften für 51.600 Patientinnen und Patienten.
Aktuelle Studie: Weniger als ein Drittel der Pflegeeinrichtungen und -dienste zahlt Tarif
ABVP einigt sich mit GÖD auf 4.000 Euro Einstiegsentgelt für Fachkräfte
Mit dem ´Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG)´ wurde u.a. festgeschrieben, dass ab September 2022 zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen mit der Pflegeversicherung nur noch Pflegeein-richtungen zugelassen werden, die nach Tarif zahlen. Die Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 28. Februar 2022 den Pflegekassen melden, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind.
Die tarifgebundenen Mitglieds-betriebe des ABVP können die am 17. Januar abgeschlossenen Tarifverträge (Abb. re.) bis Ende Februar 2022 bei den Pflegekassen anmelden. Die Kostenträger dürfen die Zahlung nach Tarif nicht als „unwirtschaftlich“ ablehnen, so das Gesetz.
Einige Eckpunkte des Tarifvertrags:
- Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden/Woche wird ein Einstiegsentgelt für Pflegefachkräfte in Höhe von 4.000 Euro gezahlt, für Pflegehelfer 2.957,84 Euro und für PDL 5.002,32 Euro.
- Außerdem werden Zuschläge für Überstunden (25 %), Samstags- und Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (35 %) und bei besonderen Feiertagen (50%) gezahlt und für Nachtarbeit in Höhe von 25 / 40 %.
- Zudem wird noch eine Jahreszuwendung in Höhe von 100 Prozent verteilt auf die Monate Mai und November gezahlt.
- Auf Basis einer 5-Tagewoche wird neben dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen ein tariflicher zusätzlicher Erholungsurlaub von 10 Arbeitstagen gewährt.
- Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und treten zum 1. September 2022 in Kraft.
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