Kürzlich hat Wissenschaftsminister Martin Polaschek eine Reform des Studienförderungsgesetzes bekannt gegeben.
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Das bedeutet für die Studierenden ab September eine Anhebung der Fördersätze zwischen 8,5 % und 12% und weitere Änderungen bei der Berechnungsweise und im Bezugsalter. Die Reform war dringend notwendig, da die Bezugshöhen und Einkommensgrenzen der Eltern von Bezieher*innen der Studienbeihilfe seit 2017 nicht mehr angepasst wurden. Seit 2018 war sogar ein leichter Rückgang der durchschnittlichen jährlichen Studienförderung zu verzeichnen. Und die Teuerung, die alle Menschen im Land betriff, trifft Studierende aus einkommensschwachen Haushalten besonders …
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