Pflegekammer-Wahl in NRW: Wer aktiv mitgestalten will – bis 22. August online registrieren

Am 31. Oktober ist die Wahl. Nur registrierte Mitglieder können die Kammerversammlung wählen oder sich selbst zur Wahl Ende Oktober stellen.

Wahlurne

„Wer die Verantwortung trägt, soll auch die Regeln machen“, wirbt der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) für die anstehende >Wahl zur Kammerversammlung Ende Oktober. Noch bis 22. August können sich registrierte Mitglieder in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Die Registrierung ist zudem Voraussetzung für die Wahlberechtigung.

Jede der rund 180.000 Pflegefachpersonen in NRW ist gesetzliches Mitglied der Pflegekammer. Damit Pflegende ihre Rechte nutzen können, ist eine >Registrierung notwendig. Die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde ist für die Wahlberechtigung nicht notwendig, sondern kann später eingereicht werden.

NRW-Pflegekammer-Wahl_31-10-2022

Am schnellsten ist die Online-Registrierung – diese ist jedoch nur mit einem deutschen Personalausweis möglich. Alternativ steht ein Meldebogen zur Verfügung und ist ausgefüllt auf dem Postweg an den Errichtungsausschuss zu senden.

Der weitere Zeitplan

Am 22. August schliessen die Wählerverzeichnisse. Von 26. August bis 16. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 31. Oktober ist die Wahl. Anfang Dezember findet dann die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung statt.

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