Im Jahr 2020 an die nächste Regierung verschoben, nimmt das Vorhaben jetzt neuerlich Fahrt auf.
Einer Meldung der Zeitschrift ´ Altenpflege´ zufolge sei der Gesetzesentwurf des Sozialministeriumsfrühestens im Oktober bzw. November im Rahmen der öffentlichen Anhörung einsehbar und könnte – wenn der Zeitplan hält – Ende Januar 2023 in den Landtag eingebracht werden.
Die Vorsitzende des Landespflegerates, Susanne Scheck, hat gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ die Vermutung geäussert, dass alle politischen Akteure nach dem großen Widerstand beim Erstversuch im Jahr 2020 „ein bisschen traumatisiert“ seien. Zwischenzeitlich wurden sowohl die Pflegekammer in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein aufgrund von Mitgliederbefragungen wieder abgeschafft.
Koalitionsvertrag benennt Pflegekammer als Ziel – Berlin will bundesweite Umfrage
Die Landesregierung (Grüne, CDU) hatte sich letztes Jahr im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, sich mit Nachdruck für eine Pflegekammer einzusetzen, um „die Selbstverwaltung der Pflegekräfte und das Berufsbild insgesamt zu stärken“. Bei einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2018, an der 2.699 Pflegefachkräfte teilgenommen hatten, sprachen sich 68 Prozent für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Manche fordern jetzt allerdings eine landesweite Befragung der Pflegenden im Sinne einer Urabstimmung., um der künftigen Pflegekammer eine breitere Legitimation zu geben und damit ein Desaster wie in anderen Bundesländern (S-H, NDS) zu vermeiden.
Die Ampelregierung in Berlin hat sich im Koalitionsvertrag auf eine bundesweite Befragung aller Pflegenden über die Zukunft der Selbstverwaltung geeinigt. Allerdings ist hierfür noch kein Zeitplan bekannt.