Österreichs Pflegereform: Ausbildungszuschuss wird erweitert

Gute Neuigkeiten gibt es für Personen, die eine Ausbildung im Bereich Pflege bzw. im Bereich der Sozialbetreuungsberufe machen. Die finanzielle Unterstützung wird ausgeweitet.

Wie die Medien berichten, teilte Arbeitsminister Kocher am  5. Oktober 2022 mit, dass das Pflegestipendium von September 2023 auf Jänner 2023 vorverschoben wird. Das Stipendium erhalten Personen, die im Rahmen einer Arbeitsmarkt-Maßnahme des AMS eine Pflegeausbildung absolvieren und es beträgt € 1.400,– monatlich.

1.400 Euro Lebensunterhalt während der Pflegeausbildung

Bestehende Leistungsansprüche (z.B. Arbeitslosengeld) werden miteingerechnet. Personen, die während der Ausbildung schon jetzt € 1.400,– oder mehr beziehen, erhalten nichts zusätzlich. Jene, die weniger Anspruch hätten, erhalten die Aufzahlung auf € 1.400,–.

Mehr Ausbildungszuschuss für Sozialbetreuungsberufe bereits ab September

Geldübergabe

Verkündet wurde auch die Ausweitung des Ausbildungszuschusses für den Bereich der Sozialbetreuungsberufe (Fachsozialbetreuer*in bzw. Diplom-Sozialbetreuer*in Behindertenarbeit / Altenarbeit / Familienarbeit). Der Betrag von € 600,– monatlich sollte ursprünglich nur für die Praktikumszeiten bezahlt werden, nun wurde jedoch beschlossen, dass die Teilnehmenden diesen Zuschuss für die gesamte Dauer der Ausbildung erhalten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab September 2022.

Mit diesen Maßnahmen der Bundesregierung soll es mehr Menschen als bisher ermöglicht werden, eine Ausbildung im Pflege- und Sozialbereich zu absolvieren und damit den Fachkräftemangel zu vermindern.

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