Infektionsschutzgesetz in DE: Qualitätsausschuss Pflege veröffentlicht Verfahrenshinweise für die stationäre Pflege

Qualitätsausschuss Pflege 102022Um die Einrichtungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, hat der Qualitätsausschuss Pflege praxisbezogene Verfahrenshinweise erarbeitet.

Voll- und teilstationäre Einrichtungen sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine oder mehrere Personen mit Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie zu beauftragen. Das schreibt seit dem 16. September 2022 das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor.

Die Verfahrenshinweise richten sich an Leitungen voll- und teilstationärer Einrichtungen sowie die nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 35 Absatz 1 Satz 6) seitens der Pflegeeinrichtungen beauftragten Personen. Darin finden sich Hilfestellungen für die Beauftragung verantwortlicher Personen, die Einhaltung von Hygieneanforderungen, die Abläufe zum Impfen und Testen sowie die Maßnahmen bei positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen oder die Versorgung mit antiviralen Arzneimitteln für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Die Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschuss Pflege sind ab sofort im Downloadbereich auf der Webseite des Qualitätsausschusses zu finden.

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