Österreichs Pflegereform: Zusätzliche Urlaubswoche für Pflegepersonen ab 43. Lebensjahr kommt 2023

Eine jetzt von den Regierungsparteien im Parlament eingebrachte Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes bringt ab 01. Jänner 2023 eine zusätzliche Urlaubswoche für Pflegepersonal ab Erreichen des 43. Lebensjahres.

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Foto: pixabay.com/nicktember

Die vorgesehene Entlastungswoche für Pflegepersonal wurde im Zuge der Pflegereform vereinbart und ist als Schutzmaßnahme für die Betroffenen gedacht. Demnach soll (allen) Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege künftig ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, eine zusätzliche (sechste) Urlaubswoche zustehen (2997/A).

Das gilt sowohl für beruflich Pflegende aller Qualifikationsstufen (DGKP, PFA, PA) – unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten ausgeübt wird. Auch der Schweregrad der verrichteten Arbeiten soll dem Antrag zufolge keine Rolle spielen. Für Teilzeitbeschäftigte wird auch die neue, sechste Urlaubswoche aliquot bemessen.

Zudem wird durch die Umformulierung zweier Gesetzespassagen sichergestellt, dass künftig alle Pflegekräfte, die in Pflegeheimen längere Nachtdienste leisten, dafür jeweils ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten. Achtung: Zeitguthaben dürfen nicht(!) auf diesen Urlaubsanspruch angerechnet werden!

Finanzielle Abgeltung bis Ende 2026 möglich

Um den Dienstgebern ausreichend Zeit für notwendige Umstellungen zu geben, sieht der von den Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) eingebrachte Änderungsantrag allerdings eine dreijährige Übergangsregelung für die Entlastungswoche vor. Demnach wird es bis inklusive 2026 möglich sein, die zusätzliche Urlaubswoche finanziell abzugelten, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden kann.

>zu den Gesetzesänderungen (PDF)

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