Aufgrund der großen Nachfrage verlängert Bayern die investive Förderung von Pflegeplätzen und von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) bis 2026.
„Die Zahl an pflegebedürftigen Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen und pflegerischen Angeboten. Unser Förderprogramm PflegesoNah leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, zieht Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (Bild) Bilanz. Das habe die große Nachfrage der letzten drei Förderjahre gezeigt: Seit 2020 bewilligte die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 200 Mio. Euro.
Verbesserte Verfahren und neue Versorgungsformen
„Wir haben die Richtlinie aber nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt.“, so der Minister. Künftig sollen neben Kurzzeitpflegeplätzen auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege mit bis zu 100.000 Euro pro Pflegeplatz gefördert werden. Auch das Verwaltungsverfahren wurde angepasst und vereinfacht: Um die Vorbereitungszeit für den Förderantrag seitens der antragstellenden Personen zu reduzieren, wird das Verfahren zukünftig zweistufig erfolgen. Das heißt, der Umfang an Unterlagen, die alle Antragsteller einreichen müssen, wurde reduziert. Lediglich zu den Anträgen, die in die engere Wahl kommen, müssen in einer zweiten Phase weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „PflegesoNahFöR“ finden Sie hier.