
Darüber hinaus wurden auch Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte in Privathaushalten geprüft. Um weitere Informationen zu den konkreten Arbeitsverhältnissen zu erhalten, befragten die Zöllner:innen auch knapp 1.400 Arbeitnehmer*innen. Im besonderen Fokus der Prüfungen stand die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, der Arbeitgeber- sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Bei den Prüfungen wurden laut Generalzolldirektion bisher 27 Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und 44 Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich wegen Nichteinhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sowie Unterschreitung des zu zahlenden Mindestlohns eingeleitet. In mehr als 900 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.