Baden-Württemberg: Stellungnahme-Verfahren zum geplanten Pflegekammergesetz gestartet

Die Landesregierung Ba-Wü hat den Gesetzentwurf für die Gründung einer Landespflegekammer in die Verbändeanhörung gegeben. Bis zum 1. Februar 2023 können Verbände und Organisationen den Gesetzentwurf kommentieren und Vorschläge einbringen.

Wahlurne

Fest steht bereits vorweg: Die Pflegekammer Ba-Wü kommt nur dann, wenn sich mindestens 60 Prozent der etwa 110.000 Pflegefachpersonen im Land registrieren. Das Gesetz sieht vor, dass der Errichtungsausschuss innerhalb von nur rund 18 Monaten 60 Prozent der der  Pflegefachpersonen im Land registrieren muss. Gelingt dies nicht bis November 2024, wird die Pflegekammer nicht errichtet.

„Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt – und nicht mehr nur Empfängerin von Regeln ist, die andere machen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) nach der Entscheidung des Kabinetts.

„Es dürfte jedem klar sein, dass 18 Monate sehr kurz sind, um 60 Prozent der Pflegekräfte zu registrieren“, sagte die Vorsitzende des Landespflegerates (LPR), Susanne Scheck. Ihrer Ansicht nach hätte zur demokratischen Legitimation auch eine Mehrheit von 51 Prozent ausgereicht, die sich für die Kammer ausspricht und das Wahlrecht in Anspruch nimmt. Die Kosten von 3,9 Mio. Euro für die Jahre 2023/24 übernimmt das Land.

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