Ab Juli 2023 startet bundesweit die neue Personalbemessung für vollstationäre Pflegeheime. Wie funktioniert sie?
Anstelle der bisherigen Fachkraftquote von50 Prozent (gültig seit 1993) erfolgt eine individuelle Personalbedarfsermittlung in jedem Pflegeheim – je nach Anzahl und Grad der Pflegebedürftigkeit seiner Bewohner*innen. So ergibt sich der individuell benötigte Personal- und Qualifikations-Mix aus Fach- und Assistenzkräften sowie angelerntem Hilfspersonal (40 /30/30).
Bis wann muss die neue Personalbemessung umgesetzt werden? Wo kommt das zusätzlich benötigte Assistenzpersonal her? pflegen-online hat häufige Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengefasst …
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