Ende Februar hat der GKV-Spitzenverband die Bundesempfehlungen für die Umsetzung der Personalbemessung in der stationären Pflege veröffentlicht.
In diesen Empfehlungen haben sich die Partner in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegeberufe auf Grundsätze zur Personalmindestausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen verständigt. Ihnen wird damit eine Empfehlung zur Anpassung ihrer Landesrahmenverträge für eine einheitliche Umsetzung gegeben. Bis zur deren entsprechender Anpassung gelten die vorliegenden Empfehlungen für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2023 als unmittelbar verbindlich.
Weitere Maßnahmen dringend erforderlich
In der gemeinsamen Empfehlung mahnen die Vertragspartner, dass ohne strukturelle Änderungen die Umsetzung an ihre Grenzen stößt. In fünf Punkten bestehe dringend politischer Handlungsbedarf:
- Ausbildungskapazitäten absichern und schaffen
Die derzeitigen Ausbildungskapazitäten genügten nicht, um den zukünftigen Bedarf sicherzustellen. Als kurzfristige Maßnahmen müssten die Länder daher von den Öffnungsklauseln des Pflegeberufegesetzes so Gebrauch machen, dass sowohl notwendige Anpassungsprozesse der Strukturstandards erfolgen als auch zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Die Länder müssen erheblich in die Ausbildung investieren bzw. ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, damit zumindest die Grundlagen geschaffen werden.
- Anerkennung internationaler Berufsabschlüsse stärken
Im Koalitionsvertrag wird eine vereinfachte und beschleunigte Gewinnung ausländischer Fachkräfte sowie der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse angekündigt. Dieses Versprechen muss unmittelbar in die Tat umgesetzt werden.
- BeschäftigtenpotenZial erschließen
Angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist jeder willkommen, der persönlich geeignet ist und den Pflegeberuf erlernen möchte. Die in den letzten beiden Jahren erheblich eingebrochenen Umschulungszahlen müssen schnellstmöglich wieder über das Vorpandemieniveau steigen. Darüber hinaus gilt es auch, Potenziale von Berufsrückkehrern und Teilzeitkräften zu erschließen.
- Ordnungsrechtlicher Rahmen in den Ländern
Das Ordnungsrecht der Länder darf der Umsetzung der Personalbemessung nicht im Wege stehen. Die Fachkraftquote muss daher abgelöst bzw. an die Vorgaben angepasst werden.
- Finanzierung nachhaltig absichern
Die Umsetzung der Personalbemessung wird erneut umfangreiche finanzielle Belastungen für die Bewohner*innen mit sich bringen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduktion des Eigenanteils müsse zeitnah umgesetzt werden.
Die vorliegenden Empfehlungen stellen klar, dass eine erfolgreiche praktische Umsetzung der Personalbemessung mehr erfordern wird als die Vereinbarung einer Bundesempfehlung und die Anpassung der Rahmenverträge auf Landesebene. Nur mit einer parallelen Analyse der Umsetzungshindernisse und den beschriebenen flankierenden Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, besteht eine realistische Perspektive, auch tatsächlich die angestrebte Personalmenge mit dem entsprechenden Qualifikationsmix in der Fläche spürbar zu erreichen.