Die Leistungen aller Spitex-Organisationen in den Bereichen Haushaltshilfe und Betreuung sollen künftig von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden. Diese Gleichstellung von öffentlicher und privater mobiler Hauskrankenpflege hat der Ständerat in der Vorwoche entschieden, teilte die ´Association Spitex privée Suisse (ASPS)´ jetzt in einem Communiqué erfreut mit.
Derzeit werden die Leistungen der Haushaltshilfe und der Betreuung steuerlich unterschiedlich behandelt: Während öffentliche (gemeinnützige) Organisationen ihren Patient*innen keine Mehrwertsteuer berechnen müssen, bezahlen Klient*innen von privaten Spitex-Diensten die Mehrwertsteuer zum Normalsatz, was die Leistungen um +7,7 Prozent verteuert. Das sei eine schwer verständliche Diskrepanz, weil es in diesem Bereich keine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern oder Pflegeheimen gebe, so die Interessenvertretung ASPS.
Rechtliche Gleichstellung zugunsten der Patienten
Die Gesetzesvorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Wird der Entscheid des Ständerates bestätigt, werden die Patient*innen von privaten Spitex-Organisationen – die rund die Hälfte aller Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen erbringen – in Zukunft weniger bezahlen müssen, da die Mehrwertsteuer nicht mehr verrechnet werden muss.