Krankenhausreform: Bundesländer lassen Verfassungsmässigkeit gutachterlich prüfen

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen die Krankenhaus-Reformpläne des Bundes von einem versierten Rechtsgutachter auf Verfassungsmässigkeit prüfen – denn der Bund müsse ihrer Ansicht nach die Krankenhaus-Planungskompetenz der Länder beachten.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek erklärte dazu in München: „Wir sind nach wie vor zur konstruktiven Mitwirkung an einer von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Krankenhausreform bereit. Dies aber erfordert eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung beachtet wird.“

In dem Gutachten solle beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handle oder statt dessen in die Krankenhausplanung der Länder hineinregiert.

Die Regierungskommission schlägt vor, dass die Zahlung der neu eingeführten Vorhaltevergütung für Kliniken nur für Leistungen erfolgt, zu deren Erbringung das jeweilige Krankenhaus durch Zuweisung eines entsprechenden „Levels“ sowie der erforderlichen „Leistungsgruppe“ bestimmt ist (siehe Abb. Versorgungsstufenmodell des BMG).

Zudem muss das Krankenhaus die mit Level und Leistungsgruppe jeweils verbundenen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Krankenhausplanung sei Ländersache, natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung und Vergütung. „Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt. Wir haben die Vermutung, dass die Empfehlung der Regierungskommission weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen ist“, so Holetschek.

Karl-Josef Laumann: „Expertise aus der laufenden Reform in NRW nützen“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben großes Interesse an dem Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform. Aber der Bundesgesundheitsminister muss sich schon entscheiden: Bei den Bund-Länder-Verhandlungen in Berlin hat er versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandelt und gemeinsam beschließt. Und wir können keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nimmt.

Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Laumann: „Daher soll sich Lauterbach entscheiden: Will er eine Krankenhausreform umsetzen, die quasi alleine unter wissenschaftlichen Laborbedingungen entworfen worden ist, oder will er die Expertise der Praktiker mit einbeziehen und aus den Erfahrungen anderer lernen – zum Beispiel derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen seit drei Jahren eine Krankenhausreform umsetzen?“

Massiver Eingriff des Bundes in Länderkompetenzen

Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken unterstrich: „Bund und Länder sind sich einig, dass wir eine Klinikreform brauchen, um bei begrenzten Ressourcen und steigenden Bedarfen die Versorgung dauerhaft zu sichern. Zur Qualität und Intensität der Zusammenarbeit mit dem Bund gibt es bisher jedoch weiterhin deutlich unterschiedliche Vorstellungen. Zudem muss die Reform zwingend auf rechtssicheren Füßen stehen. Wir haben – aus gutem Grund – in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder geschlossen werden können. Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen.“

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