Hochschulische Pflegegrundausbildung: Deutschland steigt spät aber doch aufs Gaspedal

Bislang wenig attraktiv und daher mäßig nachgefragt: Das primär qualifizierende Pflegestudium soll jetzt vergütet und dual ausgestaltet werden. Der entsprechende Entwurf eines „Pflegestudiumstärkungsgesetzes“ wurde von der deutschen Bundesregierung kürzlich dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium habengemeinsam einen  Referentenentwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vorgelegt. Das Gesetz soll die Vergütung bundesweit für jene einführen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder die bereits studieren. Gleichzeitig soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege vereinfacht werden.

Zur dualen Umgestaltung des grundständigen Pflegestudiums soll der praktische Teil durch jene Träger und Einrichtungen – vergleichbar mit der beruflichen Pflegeausbildung – verantwortlich übernommen und vergütet werden, die mit den Studierenden einen Ausbildungsvertrag abschließen. Somit liegen die Organisation und Koordination der Praxiseinsätze in Zukunft nicht mehr allein bei den Hochschulen.

Mit dieser grundsätzlichen Neuaufstellung folgt Deutschland den bereits seit vielen Jahren erfolgreichen Modellen in Österreich und der Schweiz. In Österreich wird bereits von Gesetzes wegen die gesamte Pflegegrundausbildung seit 2016 bundesweit an Fachhochschulen absolviert und sowohl mit einem Bachelor als auch mit der Berufsberechtigung (Diplom) abgeschlossen.

> Gesetzesentwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) 

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