Baden-Württemberg: Politische Weichen für Landespflegekammer gestellt – jetzt Pflegende am Zug

Der baden-württembergische Landtag berät derzeit den Entwurf des Landespflegekammergesetzes. Mit dessen Beschlussfassung wird die dritte Pflegekammer in Deutschland gegründet. Allerdings müssen die künftigen Mitglieder eine hohe Hürde von 60 Prozent überwinden.

Die politischen Weichen sind gestellt – nun liegt es am Gründungsausschuss, bis zum Sommer 2023 seine Arbeit aufzunehmen und sodann binnen nur 18 Monaten die Registrierung der rund 110.000 Pflichtmitglieder und die Vorbereitung zur Wahl der ersten Vertreterversammlung durchzuführen.

Die Errichtungsphase wird mit rund 1,8 Mio. Euro (2023) und rund 2,1 Mio. Euro (2024) durch das Land finanziert. Nach Errichtung der Landespflegekammer soll sich diese über die Beiträge der Mitglieder selbst finanzieren. Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein.

Anschubfinanzierung durch das Land

„Die Gründung einer Pflegekammer würde den Pflegeberuf deutlich aufwerten. Die Pflege kann mit einer Kammer als Berufsstand besser gehört und beteiligt werden, sich sachkundig und demokratisch legitimiert einbringen und damit auch das Ansehen des Berufs verbessern“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen). Bereits 2018 erfolgte eine landesweite Befragung von Pflegefachpersonen, bei der sich 68 % für die Errichtung einer Landespflegekammer aussprachen.

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