Deutschland: Neues Pflegereformpaket beschlossen

Am Freitag wurde im Bundestag das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen. Mit fast 7 Milliarden Euro werden die Leistungen vor allem für die häusliche Pflege verbessert, der Pflegebeitragssatz wird leicht angehoben.

SPD, Grüne und FDP haben sich geeinigt, dass zum 1. Januar 2024 und dann nochmal 2025 das Pflegegeld um 5% bzw. 4,5% angehoben wird. Erst 2028 ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte, regelhafte Anpassung an die Preisentwicklung vorgesehen.

In zwei Schritten wird darüber hinaus ein flexibler gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege eingeführt. Bereits ab Januar 2024 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Kinder und junge Erwachsene ab Pflegegrad 4 und dann ab Juli 2025 für alle. Mit dem neuen Budget sollen Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien selbstbestimmter entscheiden können, wie sie Entlastung organisieren. Dies soll laut Bundesregierung vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegebedarf entlasten, für die es fast überall an passenden Angeboten fehle.

Zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile in der vollstationären Pflege werden die Zuschläge zum 1. Januar 2024 erhöht. Die Fördermittel für bessere Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen werden bis 2030 verlängert und über das „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege“ der Einsatz digitaler Technik in der Pflegepraxis verstärkt. Darüber hinaus werden Versicherte mit Kindern beim Beitrag konsequent entlastet, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgibt.

Mit der Pflegereform wird nicht zuletzt auch die kommunale Pflege gestärkt. Kommunen können mit Geldern der Pflegeversicherung ab 2025 eigene Projekte realisieren, um ihre Strukturen vor Ort zukunftsfest zu machen.

Finanziert wird das Gesetzespaket durch eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags ab Juli von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Maßnahme bringt 6,6 Mrd. Euro im Jahr zusätzlich.

„Wir müssen Pflege neu denken. Das Gesetz ist dazu ein erster wichtiger Schritt und stellt die Weichen in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Leistungen in der stationären wie in der ambulanten Pflege wird Menschen mit Pflegebedarf entlasten“, begrüßte Pflegebevollmächtigte Claudia Moll die Verabschiedung des Gesetzes.

PUEG bleibt meilenweit hinter den Erwartungen zurück

Die Stimmen aus der professionellen Pflege äußerten überwiegend kritisch zum verabschiedeten PUEG: „Dieses Gesetz ist für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, so wie für alle anderen Pflegebedürftigen auch, eine große Enttäuschung“, sagt Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen gleiche die aufgrund der Inflation stark gestiegenen Preise nicht annähernd aus. Von den Vereinbarungen, die die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag getroffen haben, sei wenig übriggeblieben.

Auch für Pflegekammer Rheinland-Pfalz bleibt das Gesetz deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Maßnahmen seien unzureichend und die Lastenverteilung unausgewogen, so Kammerpräsident Markus Mai am Freitag.

In einer Rede vor der Abstimmung verteidigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach indes das Gesetz gegen dessen Kritiker: Zwar sei das PUEG „kein perfektes Gesetz“, jedoch brächte es „deutliche Verbesserungen“. Auch würden bald weitere Schritte folgen, unter anderem eine Reform der Pflegeversicherung.

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