Gesetzentwurf: Vollwertige Mitgestaltung der Pflege im G-BA in Reichweite – oder droht ein blamabler Umfaller Prof. Lauterbachs?

Der Entwurf des Bundes-Gesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ enthält neu u.a.ein Antragsrecht der Pflegeberufsverbände. Doch es fehlt weiterhin der wohl wichtigste Baustein einer vollwertigen Mitsprache: Das Mitentscheidungsrecht (!) der Pflege im G-BA. Wird Karl Lauterbach zu seinen Versprechungen stehen und diese Lücke schliessen?

„Der vorliegende Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) setzt um, was der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP beinhaltet und was eine langjährige Forderung des Deutschen Pflegerats ist“, so DPR-Vizepräsidentin Irene Maier in einer Aussendung.

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Wird Prof. Karl Lauterbach zu seinen Versprechungen einer echten Stärkung der Profession Pflege stehen – oder dem Druck anderer Berufslobbys im G-BA nachgeben?

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Die darin vorgesehenen gesetzlichen Antrags- und Mitberatungsrechte für die Berufs-organisationen der Pflege bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen sowie deren finanzielle Unterstützung, seien laut Maier klare, positive Zeichen für die Profession Pflege und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung.

„Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und eine echte Stärkung der Profession Pflege“, meint Maier – vorausgesetzt, dass die im Entwurf fehlenden Mitentscheidungs-rechte (!) sowie ausreichende personelle Ressourcen in das Gesetz aufgenommen werden.

Wir meinen: Eine solche Chance, Nägel mit Köpfen zu machen und sich als „Pflegeminister“ nachhaltig zu profilieren, wird Karl Lauterbach in seiner Amtszeit wohl nicht mehr bekommen!

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