Mecklenburg-Vorpommern: Flexiblere Personalbemessung für die stationäre Altenpflege

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat Mitte Juni das Gesetz zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz, welches mit 01. Juli in Kraft tritt, entfällt die starre Fachkraftquote in den Einrichtungen der vollstationären Pflege. Die Personalausstattung richtet sich zukünftig vielmehr danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.

Der große Vorteil des Gesetzes ist nach Aussage des Ministeriums, dass damit Pflegefachkräfte auf einer bundeseinheitlichen, wissenschaftlichen Grundlage stärker entsprechend ihrer beruflichen Fachlichkeit eingesetzt werden können.

Die Personalbemessung orientiere sich am Pflegebedarf, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil. In einer Pflegesatzvereinbarung werde zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte den Gesetzesbeschluss

„Pflegehilfskräfte sollen in der weniger komplexen pflegerischen Betreuung tätig werden. Pflegefachkräfte können damit sich wieder verstärkt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. So wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufs in der Altenpflege erhöht“, so die Ministerin.

Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Ein Großteil davon werden Pflegehilfskräfte sein. „Um das dafür notwendige Personal zu gewinnen, wollen wir im Land als eine wichtige Maßnahme die Pflegehelferausbildung vorantreiben“, so die Ministerin.

 

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