Gesundheitsberufe-Register: Jede*r zehnte Pflege-Profi aus dem Ausland verstärkt Österreichs Pflegelandschaft

Wie viele Pflegekräfte aus dem Ausland in Österreich – mit staatlichem Berufsausweis ausgestattet – tatsächlich arbeiten, zeigt ein Blick in das seit 2018 verpflichtend eingeführten Gesundheitsberufe-Register (GBR). Diese öffentlich einsehbare Datenbank ermöglicht – zum Unterschied von Deutschland oder der Schweiz – exakteste Auskünfte über Qualifikationen, Einsatzbereiche und -regionen und bietet damit eine wertvolle Planungshilfe.

So einfach lässt sich demnach beispielsweise die Frage beantworten: Wie viele Pflegekräfte mit Berufsabschluss in Deutschland arbeiten (Stand: Ende 2021) in Österreichs Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten?

Auf Seite 24 des GBR-Berichts 2021 (siehe Link u.) können sie folgende Antwort finden:

  • 89% von den 165.306 Personen die mit einem Pflegeberuf registriert sind, haben eine österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Von den 11% verbleibenden Pflegenden kommen 22% aus Deutschland. Das sind dann ca. 3.800 Personen.

Im GBR wird neben dem Land der beruflichen Erstausbildung auch die aktuelle Staatsbürgerschaft erhoben. Von den elf Prozent der Angehörigen der Pflegeberufe mit ausländischer Staatsangehörigkeit kommt ein Großteil aus den angrenzenden Staaten Deutschland (22 %), Slowakei (14 %) und Slowenien (7 %). Weitere Herkunftsländer sind u. a. Bosnien und Herzegowina (7 %), Ungarn (7 %), Rumänien (6 %), Polen (5 %), den Philippinen (4 %), Tschechien (4 %) und Serbien (4 %).

Anerkennungsverfahren

Bei den erforderlichen Nostrifikationen handelt es sich um die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus Drittländern (außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz). Nostrifikationen werden zumeist unter Auflagen erteilt, die das Nachholen von fehlenden theoretischen und/oder praktischen Ausbildungsinhalten vorschreiben. Unter allen GuK‑Berufen wurden rund zehn Prozent aller Ausbildungsabschlüsse im Ausland erworben (vgl. Abbildung 2.4).

Erläuterung: Die Abkürzungen der gesetzlichen Berufsbezeichnungen in der Tabelle bedeuten „Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP)“ sowie „Pflegefachassistenz (PFA)“ und „Pflegeassistenz (PA)“. Die Ausbildungsdauer beträgt für DGKP drei Jahre an Fachhochschulen mit Berufsberechtigung und Bachelor-Abschluss, für PFA zwei Jahre und für PA ein Jahr an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen.

Der GBR-Jahresbericht 2022 ist noch in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung >> hier abrufbar sein.

> zum GBR-Bericht 2021

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