Schweiz: Höchst unpopulär, aber wichtig – Bald erhält jede*r automatisch ein e-Patientendossier (EPD)

Das elektronische Patientendossier (EPD) kommt seit zwei Jahren nicht vom Fleck. Zu wenige Einrichtungen und Bürger*innen machen mit. Der Bundesrat (Regierung) will das EPD daher gesetzlich für alle verbindlich einführen. 
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Obwohl eigentlich bereits heute alle Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime verpflichtet wären, das EPD einzusetzen und alle behandlungsrelevanten Informationen darin einzutragen, machen erst weniger als die Hälfte dieser Institutionen mit. Und nur rund 18.000 Bürger*innen in der Schweiz haben bereits ihr individuelles EPD. Von 276 Spitälern haben sich erst 120 dem EPD angeschlossen ebenso nur jedes dritte der rund 1.500 Alten- und Pflegeheime. Doch nun will der Bundesrat auch Arztpraxen, Apotheken und Physiotherapien dazu verpflichten, sich dem EPD anzuschliessen.

Jede*r erhält EPD automatisch – Widerspruch dennoch möglich

Der Bundessrat will nun für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, automatisch ein EPD eröffnen. Freiwillig ist dann nur noch die datenschutzrechtliche Fixierung, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Wer kein EPD will, muss beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen. Künftig müssen die Kantone überwachen, dass sich die Einrichtungen ans EPD anschliessen und sie müssen dafür sorgen, dass die Bevölkerung ein EPD erhält. Nicht zuletzt müssen sie künftig auch die EPD-Anbieter finanzieren.

Wer administriert das EPD?

„E-Health Suisse“ ist im Auftrag von Bund und Kantonen fürs EPD verantwortlich. Das EPD ist – zum Unterschied etwa zu diversen „Gesundheits-Apps“ privater Anbieter! – gesetzlich streng geregelt und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Allein das EPD kann gewährleisten, dass sich wirklich alle EPD-Anbieter und Gesundheitseinrichtungen miteinander verbinden können.

Das bietet das EPD den Nutzer*innen

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung elektronischer Dokumente und Daten mit individuellen Informationen über die Gesundheit. Gespeichert werden zum Beispiel Laborwerte, Operationsberichte oder Medikamentenrezepte.
Ärzte, Apotheken, Pflegefachpersonen oder Therapeut*innen können während einer Behandlung die medizinischen Informationen nutzen und jeweils ergänzen.
Das EPD soll künftig auch als elektronischer Impfausweis dienen. Ausserdem können sich die Nutzer*innen an die Einnahme von Medikamenten erinnern lassen.
Das EPD soll – bei höchstem Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Patient*innen – vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachpersonen erleichtern und aufwändige Rückfragen oder das Anfordern von Befunden in Zukunft unnötig machen. Die EPD-erfassten Patient*innen müssen somit künftig keine Papierbefunde mehr in Arztpraxis oder Krankenhaus mitbringen.

Kommentar

Wer sich näher dafür interessiert, wie das „EPD für alle“ erfolgreich funktionieren kann – und welche vielfältigen digitalen Vorteile (und Erleichterungen) es sowohl der Bevölkerung als auch den professionellen Akteur*innen im Gesundheitswesen bietet – der werfe einen Blick auf die in Österreich verpflichtend(!) eingeführte „ElLektronische Gesundheits-Akte“ >> ELGA.
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Diese wurde auf Basis einer Bund-Ländervereinbarung aus dem Jahr 2005 (!) >gesetzlich verankert, schrittweise aufgebaut und bundesweit ausgerollt – und ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
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(Das Rad muss nicht mehr neu erfunden werden – am besten und Kosten sparend lernen wir aus den international erfolgreich implementierten Best-practise-Beispielen).
Die Red.
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