Pflegereform: Österreichs Pflegende erhalten erweiterte Befugnisse – sechste Urlaubswoche ab 43 klargestellt

Ein weiterer Teil der Pflegereform hat mit der Beschlussfassung im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG-Novelle 2023) soll einige deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals bringen.

Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch will man damit insbesondere die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte aus dem Ausland verbessern. Die Länderkammer erhob mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch gegen die Änderungen. Der Bundesrat billigte in diesem Zusammenhang auch mehrheitlich gesetzliche Klarstellungen zur sechsten Urlaubswoche für Pflegeberufe.

Befugnisse für Pflegepersonal werden erweitert

Ein weiterer Schritt in der Umsetzung der Pflegereform ist die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2023), die eine Ausweitung der Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen bringt. Weitere Teile des Reformpakets sind die einfachere Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein leichterer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Auch sollen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen ohne eine ärztliche Verschreibung selbstständig verordnen können. Dies erspar künftig viel unnötigen administrativen Aufwand und wertet den Pflegeberuf weiter auf.

Mit in Verhandlung stand eine Gesetzesnovelle, die Klarstellungen zum Anspruch auf die sechste Urlaubswoche bzw. „Entlastungswoche“ enthält, die Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr zusteht.

Rauch: Brauchen „Willkommenskultur“ für ausländische Pflegekräfte

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Bild) betonte in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen, das Pflegepaket gehe in seiner Gesamtheit auf Forderungen der Bundesländer zurück, die parteiübergreifend erhoben worden seien. Die vorgesehenen Erleichterungen der Anerkennung von Ausbildungen und einige andere Schritte würden es leichter machen, Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Allerdings müsse man diesen Arbeitskräften gegenüber auch „eine Willkommens- und keine Abwehrkultur“ entwickeln, andernfalls werde Österreich in einen Pflegenotstand geraten, meinte der Gesundheitsminister.

Was die Finanzierung der Pflegereform angehe, so sei diese abgesichert, versicherte Rauch. Der Pflegefonds und andere Instrumente zur Finanzierung der Pflege würden dazu deutlich aufgestockt. Den Ländern sei in den Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich vom Bund für den Gesundheits- und Pflegebereich bereits deutlich mehr als in der vergangenen Periode angeboten worden. Er unterstütze diesen Zugang auch, weil er überzeugt davon sei, dass frisches Geld ins System gebracht werden müsse, damit es seine wichtigen Aufgaben erfüllen könne.

Quelle: PK Nr. 829 vom 12.07.2023

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