St. Gallen (CH): Vertrauensbruch im Altersheim – Fachfrau Gesundheit verurteilt

Heimliche Aufnahmen von pflegebedürftigen Bewohnern führten zur Bestrafung einer Fachfrau Gesundheit. Auf den Aufnahmen waren die Bewohner*innen in persönlichen Momenten zu sehen.

Der Fall einer Fachfrau Gesundheit im Kanton St.Gallen sorgt für Aufregung: Die 34-Jährige hatte im Jahr 2021 in einem Alters- und Pflegeheim heimlich pflegebedürftige Bewohner*innen ohne deren Wissen und ausdrückliche Zustimmung  gefilmt und fotografiert.
Die Aufnahmen zeigten die Personen teilweise unbekleidet, auch auf der Toilette sitzend und in anderen intimen Pflegesituationen, wie die >>Zeitung «20 Minuten» berichtete. Sie gab die Aufnahmen auch weiter.

Erstaunlich mildes Urteil – kein Berufsverbot?

Dafür wurde die Fachfrau Gesundheit vom Gericht – erstaunlich milde – zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 5.600 Franken verurteilt (die sie nur bezahlen muss, wenn sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird). Zudem muss sie eine Buße von 700 Franken sowie Gerichtskosten und Gebühren von weiteren 700 Franken bezahlen.

Cave: Ein derartig unethisches und höchst unprofessionelles Verhalten kann für verantwortungsbewusste Arbeitgeber ein fristloser Entlassungsgrund sein! (Anm. d. Red.)

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