Berlin: Neue Handlungsempfehlungen für raschere Digitalisierung der Pflegepraxis

Die Digitalisierung in der Pflege kommt nur schleppend voran. Die Arbeitsgruppe „Telematikinfrastruktur“ des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 hat daher 15 Handlungsempfehlungen für die Pflegepraxis veröffentlicht.

Foto: UK Rostock

.

Der gesetzliche Rahmen bestehe bereits, auch praxiserprobten Technologien stünden zur Verfügung. Eine gesetzliche Anbindungspflicht allein reiche aber nicht. Vielmehr müsse der Mehrwert der Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflege klar erkennbar sein, heißt es in dem 14-seitigen Dokument.

Damit der Mehrwert der TI-Infrastruktur für die Pflege spürbar und sinnvoll erhöht werden kann, sind nach Angaben der AG folgende Punkte ganz wesentlich:

  • vollständige Digitalisierung des Abrechnungsprozesses mit allen Kostenträgern
  • verpflichtende Nutzung der TI-Anwendungen für alle Akteur*innen
  • Aufbau sektorenübergreifender Unterstützungs-Netzwerke
  • Schaffung TI-kompatibler Schnittstellen für alle beteiligten  Akteure sowie
  • Verbesserung der Refinanzierungsgrundlage.

Das Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 ist ein Vorhaben der Technischen Universität Berlin und der Albatros gGmbH. Es wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin gefördert.

> 15 Handlungsempfehlungen für die Pflegepraxis

image_pdfimage_print