Pflegekammer Baden-Württemberg: Die Registrierung startet – werden die 60 Prozent erreicht?

Bereits diese Woche beginnt die Mitgliederregistrierung von Pflegefachpersonen für die neue Pflegekammer in Baden-Württemberg.

Der Zeitplan für die Registrierung steht: Laut dem Gründungsausschuss werden bereits am 24. August 2023 die Anschreiben an die Arbeitgeber versendet. Das Portal zur Dateneingabe werde dann ab dem 26. September zur Verfügung stehen. Während der acht Wochen können sich die Arbeitgeber auf die Registrierung ihrer Angestellten vorbereiten.

Die Mitglieder selbst werden Ende Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 durch ein Anschreiben über ihre Registrierung informiert. Alle Pflegefachpersonen sind Pflichtmitglieder und werden durch ihre Arbeitgeber automatisch gemeldet. Falls jedoch jemand registriert wurde, obwohl er/sie nicht mehr als Pflegeperson in Baden-Württemberg tätig ist, kann mit einem beigelegten Formular Einspruch erhoben werden.

Am 11. März 2024 soll dann das Erreichen des Quorums festgestellt werden. Bis dahin müssen entsprechend dem Kammergesetz 60 Prozent aller Pflegefachpersonen gemeldet sein, damit die Pflegekammer ordnungsmäßig ihre Arbeit aufnehmen kann. Sollte kein 60-Prozent-Quorum erreicht werden – was allerdings durch die Meldung durch die Arbeitgeber unwahrscheinlich ist, wird die Pflegekammer kraft Gesetzes wieder abgewickelt. Dies würde einen herben Rückschlag für die Selbstbestimmung der beruflich Pflegenden bedeuten – mit Signalwirkung in ganz Deutschland.

image_pdfimage_print