Ab September 2023 wird die Förderung in der 24-Stunden-Betreuung automatisch erhöht, es ist kein Antrag erforderlich.
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Bei zwei einander abwechselnden, selbstständig tätigen Personenbetreuer*innen erhöht sich der monatliche Zuschuss des Sozialministeriums von 640€ auf 800 Euro,bei zwei unselbstständigen Personenbetreuer*innen von 1.280€ auf 1.600 Euro. Die Erhöhung erfolgt von Amts wegen. daher ist kein Antrag erforderlich.
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>>Nähere Infos zur Pflegevorsorge siehe Broschüren-Service unter www.sozialministerium.at