Vorbehaltsaufgaben der Pflege auf deutschen Intensivstationen: Rechtsgutachten liegt vor

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat ein juristisches Gutachten zum Thema „Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen mit abgeschlossener zweijähriger Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auf der Intensivstation“ in Auftrag gegeben. Dieses liegt jetzt vor.

Die nun vorliegende Stellungnahme der beiden Gutachter Dr. Tobias Weimer und Prof. Dr. Gunnar Duttge beschäftigt sich mit der Frage, welche Tätigkeiten auf einer Intensivstation definitiv unter Arztvorbehalt stehen und welche Tätigkeiten auch von Pflegenden mit absolvierter Fachweiterbildung übernommen werden können. Dieses Gutachtenist in einer gekürzten Version auf der >Homepage der DGF verfügbar.

 

Symbolfoto: NZZ

Hintergrund ist eine Veröffentlichung mit dem Titel „Vorbehaltsaufgaben für die Fachkrankenpflege“ (Pelz et al 2023), die ein deutliches Echo in der Fachöffentlichkeit hervorgerufen hat. Im Kern geht es dabei um die Empfehlung der DGF, dass Pflegende mit absolvierter Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auch formal für die Tätigkeiten zuständig sind, die sie auf vielen Intensivstationen bereits seit Jahrzehnten – gemeinsam mit Mediziner*innen – übernehmen (vgl. Isfort et al 2012). Dies ist z.B. das Steuern der Beatmungseinstellung oder der Medikamente zur Kreislaufunterstützung. Bislang geschieht dies in einer rechtlichen Grauzone, da für sogenannte „heilkundliche Tätigkeiten“ primär Ärzt*innen verantwortlich sind. Hier benötigen die Pflegefachpersonen die juristische Absicherung für ihr tägliches komplexes Handling im Setting der Intensivstation.

Die Gutachter stellen grundsätzlich fest, dass die Zuordnung von Vorbehaltsaufgaben immer der Qualität der Patientenversorgung dienen muss. Sie benennen einen „weitgespannten“ Bereich von Tätigkeiten, die prinzipiell sowohl der ärztlichen als auch der pflegerischen Berufsgruppe „zugänglich“ sind. Hierfür ist erforderlich, dass die Handelnden über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen und der Gesetzgeber die Handlungsfelder „als prioritäre oder relative Vorbehaltsaufgaben“ den beiden Berufsgruppen zuschreibt.

Lothar Ullrich, Vorsitzender der DGF: „Wir werden jetzt den konstruktiven Dialog mit anderen Fachgesellschaften suchen, um einen Konsens in der Frage der Vorbehaltsaufgaben zu erreichen. Unser Ziel ist es, dass dieser Bereich fachpflegerischen Handelns gesetzlich legitimiert wird. Diese Forderung wollen wir gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften an die Politik richten.“

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Literatur:

Isfort, M.; Weidner, F.; Gehlen, D. (2012): Pflege-Thermometer 2012. Eine bundesweite Befragung von Leitungskräften zur Situation der Pflege und Patientenversorgung auf Intensivstationen im Krankenhaus. Herausgegeben von: Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), Köln. Online verfügbar unter http://www.dip.de

Pelz, S. et al. (2023): Vorbehaltsaufgaben für die Fachkrankenpflege. intensiv 2023; 31: 18–20

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