Dresden: Sachsen startet jetzt Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte

Am 27. September 2023 hat das sächsische Sozialministerium gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen eine Auftaktveranstaltung durchgeführt (Bild). Dabei fand ein erster intensiver Informationsaustausch zwischen Pflege und Ärzteschaft statt.

Der Bundesgesetzgeber hat bekanntlich festgelegt, dass je Bundesland zeitnah jeweils mindestens ein „Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachkräfte“ durchgeführt werden soll. Bei der Umsetzung eines konkreten Modellvorhabens stehen die Beteiligten noch am Anfang, viele offene Fragen sind zu klären. Wichtig ist die Bereitschaft aller Beteiligten, sich aktiv in den Erarbeitungsprozess einzubringen. Nur durch konkret gemachte Erfahrungen lassen sich bestehende Strukturen hinterfragen und könnten auf lange Sicht sinnvoll verändert werden.

Die Möglichkeiten der Übertragung von Heilkunde im Sinne einer Umverteilung ärztlicher Tätigkeiten müssen sowohl zur Entlastung der vorhandenen Hausärzte als auch zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe durch mehr eigenverantwortliche Tätigkeit genutzt werden. Bewerbungen um ein Modellvorhaben nach § 64d SGB V in Verbindung mit einer erweiterten Ausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz nimmt die AOK Plus bis zum 15. Dezember 2023 entgegen.

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