Burgenland: Anstellungsmodell für betreuende Angehörige auf Vertrauenspersonen ausgeweitet

Nicht nur dank seiner exzellenten Weine macht das Burgenland seit langem von sich reden. Auch bei sozialen Innovationen hat das Land in den letzten Jahren die Nase vorn. So soll etwa das seit 2019 erfolgreich umgesetzte Anstellungsmodell für betreuende Angehörige ab 2024 auf Vertrauenspersonen ausgeweitet werden.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann präsentierten jetzt die Details. Neu ist, dass künftig nicht mehr nur Verwandte die Vorteile des burgenländischen Modells genießen können – ein angemessener Mindestlohn, soziale Absicherung und die Basis für eine mögliche berufliche Zukunft in der Pflege. „Die Erweiterung des Anstellungsmodells ab 1. Januar 2024 öffnet das Modell auch für nicht verwandte Personen, die ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben“, erklärte LH Doskozil.

Diese Erweiterung ermögliche es beispielsweise Nachbarn oder engen Freunden, in das Anstellungsmodell einzusteigen. So können in Zukunft nach Wunsch noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer zu Hause betreut werden. Das zögert in vielen Fällen eine stationäre Pflege hinaus und wirkt gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegen.

Die Anstellung läuft dabei über die Pflegeservice Burgenland GmbH und ermöglicht es den Angehörigen, sich um ihre Familienmitglieder zu Hause zu kümmern und voll abgesichert zu sein. Bislang gab es insgesamt 467 Anstellungen. Mit 1. Oktober 2023 sind 284 betreuende Angehörige im Rahmen dieses Modells angestellt.

Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson

Wie bisher müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Die betreuenden Vertrauenspersonen müssen – ebenso wie die betreuenden Angehörigen – körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und – außer, wenn sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.

Die neuen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell umfassen einerseits ausreichende Deutschkenntnisse der Betreuenden und andererseits eine geänderte Hauptwohnsitzanforderung. Mussten die pflegebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz bisher mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung im Burgenland haben, ist künftig auch eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu 6 Monaten möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde.

Kostenfreie Unterstützung und Beratung durch Pflegefachpersonal

Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird auch weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und Hilfestellung zu leisten. Neu ist auch, dass die Unterstützungsbesuche künftig über die Pflegeservice Burgenland GmbH selbst getätigt werden und nicht mehr wie bisher über einzelne Träger der Hauskrankenpflege. Dadurch können die Unterstützungsbesuche dann kostenlos angeboten werden.

Das Gehalt der betreuenden Angehörigen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (aus Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:
•        Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
•        Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
•        Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2000 € /netto)

Personen, die sich für das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen interessieren, können sich bei den derzeit 11 Pflege- und Sozialberater*innen an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline (057/600-1000) näher informieren.

>Weitere Informationen finden Sie auch hier

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