Pflegekammer NRW: Weiterbildung ab 2024 in eigener Verantwortung der Pflegenden

Ein Meilenstein der Professionalisierung und Selbstbestimmung ist erreicht: Am 1. Januar 2024 tritt für rung 220.000 Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen die neue Weiterbildungsordnung in Kraft. Damit ist die Berufsgruppe erstmals für die gesamte Weiterbildung selbst verantwortlich.

Die Weiterbildungsordnung wurde in sechs Monaten vom Bildungsausschuss der Pflegekammer NRW erarbeitet und in der Kammerversammlung am 24. Oktober  2023 beschlossen. Mit dem neuen Jahr werden die professionell Pflegenden erstmals Weiterbildungen absolvieren können, die eigenständig von der Pflege entwickelt wurden.

„Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW”, sagte Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, die als Mitglied des Kammervorstands das Ressort Qualifizierung verantwortet. Sie hob die gute Zusammenarbeit aller vier Fraktionen und die Leistungen des Bildungsausschusses – unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Bock und seiner Stellvertreterin Martina Bauer – anerkennend hervor.

Die neue Weiterbildungsordnung werde die Pflege nachhaltig stärken, heisst es in einer Pressemitteilung. Die Kammer wird zukünftig Weiterbildungen zertifizieren, die entsprechenden Nachweise ausstellen und auch ein Register führen.

Dazu Pflegepädagoge Dr. Andreas Bock, Vorsitzender des Bildungsausschusses: „Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung”.

>Nähere Infos bei der Pflegekammer NRW

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