Pflegestudiumstärkungsgesetz: Bundestag beschließt Ausbildungsvergütung und Heilkundekompetenzen

Ende Oktober wurde das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) im Bundestag abschließend beraten. Dem Gesetz zufolge sollen hochschulisch qualifizierte Pflegende künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen.  

Laut Gesetz sollen Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium die erweiterten Kompetenzen erlangen, um eigenständig Heilkunde in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ausüben zu können. Diese heilkundlichen Tätigkeiten sollen dann auch ohne Modellvorhaben als Regelversorgung abgerechnet werden können.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, wenn die angekündigten Ausweitungen zügig angegangen werden“, meinte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu dem Beschluss. Der Berufsverband mahnt, dass im nächsten Schritt das im Koalitionsvertrag vereinbarte, bundesweite Heilberufegesetz folgen muss, in dem die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen geregelt werde.

Auch der Deutsche Pflegerat beurteilt das Gesetz überwiegend positiv: „Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten“, erklärte Christine Vogler, Präsidentin des DPR. Irritierend sei jedoch, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entstünde der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden. Diese Fremdbestimmung sollte vermieden werden.

Ausbildungsvergütung soll das Studium attraktiver machen

Laut Gesetz erhalten Pflegestudierende zukünftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums. Mit dieser Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung, mehr junge Menschen für ein Pflegestudium begeistern zu können.

„Mit der Finanzierung des Studiums wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und mit den erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten wird die Pflege revolutioniert. Ich freue mich über diese Emanzipation des Pflegeberufes. Gute Gehälter, eine modernisierte Ausbildung und mehr Kompetenzen – die Pflege ist im Aufbruch und die Attraktivität des Berufes steigt“, so die Pflegebevollmächtigte Moll (Bild).

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz werden zusätzlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert, die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht und eine Regelung zur Verstetigung der hochschulischen Ausbildungsstrukturen in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie verankert.

Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, die Grünen und die FDP, AfD und Union lehnten die Vorlage ab.

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