Digitale Charité Berlin: Erfolgreiche Nutzung der elektronischen Patientenakte

Die ePA stärkt die Behandlungsqualität, erhöht die Patientensicherheit und fördert die Vernetzung der verschiedenen Gesundheitsversorger. Das berichtet aktuell die Charité Universitätsmedizin Berlin, die als eine der ersten Unikliniken mit der standardisierten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) begonnen hat.

Mit dieser digitalen Anwendung der Telematikinfrastruktur erhalten Patient*innen zunächst insbesondere Arzt- und Entlassungsbriefe für die Weiterbehandlung in ihre ePA. Verwaltet und zur Einsicht freigegeben wird die digitale Akte ausschließlich von den Patient*innen selbst. So sind medizinische Informationen schneller und einfacher verfügbar. Ziel der Vernetzung ist es, die Qualität und die Sicherheit der Behandlungen für alle Patient*innen zu erhöhen.

In der ePA der TI sind alle relevanten Gesundheitsdaten wie Untersuchungsbefunde und weitere Dokumente an einer Stelle digital zusammengefasst und jederzeit verfügbar. Behandelnde Ärzt*innen können daraus einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patient*innen gewinnen. Da die ePA eine patientengeführte Akte ist, entscheiden die Nutzer*innen selbst, welche und wie lange Kliniken und Praxen Zugriff auf ihre freigegebenen ePA-Daten haben und welche Einrichtungen Daten übertragen dürfen. Zudem sind die persönlichen Gesundheitsdaten sicher auf Servern in Deutschland geschützt und unterliegen europäischen Datenschutzbestimmungen.

Zeit- und personalintensiver Aufwand wird deutlich reduziert

„Wir haben die ePA inzwischen bis auf wenige Ausnahmen in allen Bereichen der Charité ausgerollt. Mit der Einführung soll zusätzlich zur engeren Vernetzung sowie der Optimierung der Gesundheitsversorgung und einer Verbesserung der Behandlungsqualität auch der häufig zeitintensive Beschaffungsaufwand von relevanten Befunden reduziert werden“, erklärt Prof. Dr. Martin E. Kreis, Vorstand Krankenversorgung. Er fügt hinzu: „Mit der TI-ePA werden erstmals auch Patient*innen direkt in die Nutzung klinischer Dokumente und Daten einbezogen. Dies ist schon länger ein erklärtes Ziel der Charité.“

In der Charité wurden bereits erste Daten erfolgreich in elektronische Patientenakten übertragen: „Unsere ersten Erfahrungen zeigen jedoch, dass viele Patient*innen der Nutzung ihrer ePA durch die Charité zustimmen, tatsächlich aber gar keine ePA besitzen oder die Zugriffsberechtigung für die Charité noch nicht erteilt haben. Dies zeigt, dass die Aufklärungsarbeit von allen Seiten intensiviert werden muss. Wir beteiligen uns daran und erfragen beispielsweise proaktiv die ePA-Nutzung und geben Informationsmaterialien aus. Für die Verbesserung unser Nutzungsprozesse brauchen wir Feedback aus der Praxis– von ‚echten‘ Patient*innen und klinischen Anwender*innen“, führt Prof. Kreis weiter aus.

ePA in Deutschland derzeit noch kaum genützt

Derzeit könnten 74 Millionen gesetzlich Versicherte diese Technik schon nutzen, doch weniger als ein Prozent tun dies bereits. In anderen europäischen Ländern ist das System in die medizinische Versorgung integriert und die App wird seit einigen Jahren flächendeckend eingesetzt. Spitzenreiter sind dabei Dänemark, Finnland und Schweden.

Prof. Kreis fasst zusammen: „Die Zurückhaltung in Deutschland könnte unter anderem an der aufwändigen Anlage der ePA sowie der technischen Komplexität der TI liegen. Um die Patient*nnen umfänglich über die Vorteile der ePA aufzuklären, wäre es hilfreich, wenn auch Krankenkassen, Politik und Leistungserbringer noch intensiver und zielorientierter dazu informieren würden.“

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Was ist die ePA?

Die ePA ist eine patientengeführte digitale Akte, in der alle relevanten Gesundheitsdaten wie Untersuchungsbefunde und weitere Dokumente an einer Stelle digital zusammengefasst und jederzeit verfügbar sind. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine kostenfreie ePA ihrer Krankenkassen erhalten. Die Unterstützung der ePA-Nutzung durch die Charité und andere Leistungserbringer ist gesetzlich verankert. Die volle Datenhoheit behalten ausschließlich die Versicherten, sie allein entscheiden, wem sie Dokumente zur Einsicht freigeben. Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die ePA. Die persönlichen Gesundheitsdaten sind datenschutzgerecht in der Telematikinfrastruktur abgelegt. Die ePA-App protokolliert jeden Zugriff und zeigt detailliert an, welche Dokumente durch wen eingestellt, eingesehen oder übernommen wurden.

Foto: GematikCharité Universitätsmedizin Berlin

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