DE: Aus der Krise gelernt – Das strukturierte Telefon-Interview zur Pflegebegutachtung dauerhaft möglich

Während der Corona-krise zum Schutz der Pflegebedürftigen entwickelt und erfolgreich bewährt, wurde das strukturierte Telefoninterview jetzt in die Richtlinien zur Pflegebegutachtung eingearbeitet und gesetzlich abgesichert.

Die modifizierten Richtlinien zur Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) sind jetzt in Kraft. In bestimmten Fallkonstellationen erlauben diese jetzt eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch. Damit kann eine hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade gewährleistet und ein rascherer Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung  ermöglicht werden.

Die Möglichkeit, strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, ist ein erster wichtiger Schritt, um das stetig ansteigende Begutachtungsaufkommen überhaupt bewältigen zu können. Gesetzlich abgesichert ist dies durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG).

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